Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 der BITV 2.0, die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurde.

Die Bewertung der Website erfolgte auf Grundlage einer internen Prüfung und einer vereinfachten Analyse ausgewählter Seiteninhalte.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Teilweise fehlen aussagekräftige Alternativtexte für Bilder und grafische Bedienelemente.
  • Einzelne interaktive Komponenten (z. B. Slider oder Karussells) sind möglicherweise nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar oder werden von assistiven Technologien nicht vollständig unterstützt.
  • Bei bestimmten grafischen Elementen oder Textdarstellungen können Kontrastverhältnisse eingeschränkt sein.
  • Eingebettete Inhalte oder externe Komponenten (z. B. iFrames oder externe Dienste) können in Einzelfällen nicht vollständig barrierefrei strukturiert sein.
  • Einzelne Kontakt- oder Rückmeldeprozesse können nicht in allen Fällen vollständig barrierefrei zugänglich sein.

Gründe für die eingeschränkte Barrierefreiheit

Einige Inhalte werden durch externe Systeme oder technische Komponenten bereitgestellt, deren barrierefreie Umsetzung schrittweise erfolgt. Darüber hinaus werden redaktionelle Inhalte regelmäßig überprüft und angepasst, um die Barrierefreiheit der Website kontinuierlich zu verbessern.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10. März 2026 erstellt.

Die Bewertung der Website beruht auf einer internen vereinfachten Analyse der Webinhalte gemäß den Anforderungen der BITV 2.0. Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?

Dann können Sie sich gerne an uns wenden.

Bitte nutzen Sie hierfür die auf der Website bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten oder das Formular unter folgendem Link:

Kontaktformular Barriere melden

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.

Diese unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen.

Zuständig ist:

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik (DÜB)
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen
Deutschland

Barriere melden und Kontakt

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen und Fragen nutzen Sie bitte das folgende Kontaktformular. Dort können Sie auch eine bestehende Barriere mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen.

Kontaktformular Barriere melden
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